AGB

 

Datenschutzerklärung

 

§ 1 Allgemeines und Auftragsannahme

Diese AGB gelten für Aufträge über Werbeeintragungen als Print-Werbung oder Online-Werbung sowie zu Zeileneinträgen(Einträge ohne

Werbebotschaft) in den am Bestellschein ausgewählten oder telefonisch bestellten Sevenbits IT Solutions e.U. produkten sowie für den Kauf

von Zusatzdiensten (z.B „Kundenzählerprogramm“ oder „Kostenlos anrufen“). Vertragsabschlüsse mitVerbrauchern im Sinne des

Konsumentenschutzgesetzes sind ausgeschlossen. Bestellungen nehmen ausschließlich die Anzeigenannahme Sevenbits IT Solutions e.U.

9073 Viktring, Bachweg 19, Tel. +43 6508888770 und deren Vertreter, die einen Lichtbild-ausweis mit sich führen, sowie das Sevenbits IT

Solutions e.U. Telesales Team, entgegen. Die Vertreter von Sevenbits IT Solutions e.U. sind nicht verpflichtet, die Zeichnungsberechtigung

des Unterfertigers zu prüfen. Die Unterzeichnung eines Bestellformulars sowie die telefonischeBestellung gilt als Angebot des Bestellers,

welches Sevenbits IT Solutions e.U. berechtigt, ohne Angabe von Gründen innerhalb von vier Wochenab Unterzeichnung des

Bestellformulars bzw. ab der telefonischen Bestellung abzulehnen. Das Angebot gilt als von Sevenbits IT Solutions e.U. angenommen, wenn

es nicht innerhalb dieser Frist schriftlich (auch Fax und E-Mail) oder mündlich zurückgewiesen wurde.Zur Fristwahrung genügt bei

mündlicher Ablehnung der Ausspruch innerhalb der Frist bzw. bei schriftlicher Ablehnung die rechtzeitige Absendung. Grundlage des

Vertragsinhaltes ist ausschließlich die schriftliche Bestellung laut Bestellschein bzw.die telefonische Bestellung.

§ 2 Reihung, Anordnung und Kriterien der Werbeeintragungen

Eine bestimmte Platzierung oder Reihung der Werbeeintragungen kann weder bei Print- noch bei Online-Werbung garantiert werden.

Sevenbits IT Solutions e.U. ist - unabhängig vom Inhalt der Bestellung - berechtigt, eine bestellte oder bestehende Platzierungoder Reihung

zu ändern. Auch die Beibehaltung einer Platzierung in nachfolgenden Ausgaben kann nicht zugesagt werden.Insbesondere sind

Änderungen bei der Branchensortierung sowie Änderungen bei den Branchennamen jederzeit möglichund berechtigten den Besteller nicht

zur Ableitung von Rechtsfolgen. Sevenbits IT Solutions e.U. ist weiters berechtigt, bei der Platzierung vonWerbung sinnverwandte Branchen

zusammenzuziehen und den auf dem Bestellschein oder am Bürstenabzug genanntenBranchentitel abzuändern. Sevenbits IT Solutions e.U.

ist berechtigt, Online-Werbung auch auf Websites Dritter oder in anderen Sevenbits IT Solutions e.U.- Produkten, als in der Bestellung

vorgesehen, zu veröffentlichen, ohne dafür ein Entgelt an den Kunden zahlen zu müssen.Sevenbits IT Solutions e.U. behält es sich vor,

Änderungen aufgrund von technischen Notwendigkeiten vorzunehmen. Der Ausschluss vonMit-bewerbern kann nicht vereinbart werden. Bei

einer gleichzeitigen Veröffentlichung von Inseraten im Telefonbuch und aufHEROLD.at ist Sevenbits IT Solutions e.U. berechtigt, das Inserat

auf HEROLD.at bereits unmittelbar nach Auftragserteilung und somit nochvor Beginn der Werbeperiode des Telefonbuchinserates

bereitzustellen. Im Falle einer wiederkehrenden Auftragserteilungwährend der laufenden Werbeperiode kann es auf HEROLD.at zu einer

Bereitstellung sowohl des Inserates der laufendenWerbeperiode als auch des Inserates für die künftige Werbeperiode kommen. Der

Besteller hat dafür kein gesondertes Entgeltzu entrichten. Bei Kampagnenwerbung ist Sevenbits IT Solutions e.U. berechtigt, vereinbarte

Zielgruppen während der Kampagne abzuändern,insbesondere diese auszudehnen, wenn absehbar ist, dass die vereinbarten Clicks bzw.

Views nicht erzielt werden. Bedin-gungen für das HEROLD Kundenzählerprogramm: Nicht jede Branche eignet sich zur Messung. Sevenbits

IT Solutions e.U. behält sich vor, bei bestimmten Unternehmen bzw. Branchen die Installation bzw. den Betrieb des Kundenzählers

abzulehnen.

§ 3 Inhalte der Werbeeintragungen/Pflichten des Bestellers

Die für Werbeeintragungen erforderlichen Vorlagen (Texte, Dateien, Grafiken etc.) sind in dem von HEROLD vorgegebenen For-mat

bereitzustellen. Werden die Vorlagen nicht innerhalb der von Sevenbits IT Solutions e.U. gesetztenFrist bereitgestellt, ist HEROLD

berechtigt, in den bestellten Anzeigenraum bzw. auf der Website lediglich den Firmenwortlaut mit Anschrift und Telefonnummer des

Bestellers einzutragen oder eine von Sevenbits IT Solutions e.U. gestaltete Werbeeintragung des Bestellers zu veröffentlichen. Die

Verpflichtung zur Bezahlung des vereinbarten Entgelts wird dadurch nicht beeinträchtigt. Nachträglich vom Besteller gewünschte

Änderungen werden – sofern möglich – kostenpflichtig durchgeführt. Sevenbits IT Solutions e.U. ist nicht verpflichtet, Vorlagen auf ihre

Richtigkeit undVollständigkeit sowie Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Im Falle der Erstellung der Werbeeintragung durch Sevenbits IT

Solutions e.U. sowie bei kreativer Bearbeitung von Vorlagen des Bestellers durch Sevenbits IT Solutions e.U. (Erstellung von Logos,

Grafiken, etc.)verbleiben alle entstehenden Rechte bei Sevenbits IT Solutions e.U.. Für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit

übernimmt Sevenbits IT Solutions e.U. keine Haftung.Der Dienst „Kostenlos anrufen“ dient ausschließlich der kostenlosen ersten

Kontaktaufnahme potentieller Kunden mit dem Besteller. Die Abwicklung von Geprächen in einer bestehenden Geschäftsbeziehung über

den Dienst ist unzulässig. Sevenbits IT Solutions e.U. ist berechtigt, den Dienst bei Verdacht des Missbrauchs zu sperren.

§ 4 Prüfpflicht

Der Besteller hat vor Veröffentlichung den Bürstenabzug zur Werbeeintragung inhaltlich zu prüfen (einschließlich der Überprü-fung von

Sortierung, Reihung und Anordnung). Der Besteller erhält zu diesem Zweck einen Bürstenabzug entweder per Post,per E-Mail oder durch

Bereitstellung in der Kundenzone auf www.herold.at (die Zugangsdaten werden per E-Mail übermittelt).Werden Korrektur- und

Änderungswünsche nicht binnen der dem Besteller mitgeteilten Frist übermittelt, gilt die Genehmigungzum Druck bzw. zur Veröffentlichung

des Bürstenabzuges als erteilt. Die Bekanntgabe von Korrekturen und Änderungswünschen hat schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail

und ausschließlich an das HEROLD Kundenservice zu erfolgen. DieGefahr der Beschädigung, des Verlustes und der Verspätung der

Übermittlung trägt der Besteller. Die Kosten für Änderungenan der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie die Mehrkosten für

verteuernde Ausführungen trägt der Besteller. Ergibtsich bei Online-Werbung eine Änderung der veröffentlichten Daten, so ist der Kunde bei

statischer Werbung (nicht jedochbei Kampagnenwerbung) über eine Laufzeit von mindestens einem Jahr berechtigt, viermal eine kostenlose

Änderung derDaten vorzunehmen bzw. das bereitgestellte Sujet auszutauschen. Darüber hinausgehende Änderungen sind kostenpflichtig.

§ 5 Darstellungsqualität

Für die Qualität der Vorlagen wird keine Gewähr übernommen. Bei der veröffentlichten Werbung, insbesondere bei

farbigenWerbeeintragungen, kann es zu Abweichungen von den bereitgestellten Vorlagen oder vom Bürstenabzug kommen.

SolcheAbweichungen berechtigen den Besteller nicht zur Minderung des Entgeltes.

§ 6 Preise und Zahlungskonditionen

Dem Preis für die Print- und Onlinewerbung wird eine Setup-Gebühr für die Aufbereitung der Daten aufgeschlagen. Die Höheder Setup-

Gebühr ist umsatzabhängig und wird sowohl bei der erstmaligen Auftragserteilung, als auch bei Folgeaufträgenverrechnet. Sofern auf dem

Bestellschein nichts Abweichendes vereinbart ist, sind alle Rechnungen binnen 14 Tagen abRechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Verzug

werden Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. sowie Mahn- und In-kassospesen verrechnet. Die Rechnungen sind bereits vor

Veröffentlichung der Werbeeintragung bzw. des Zeileneintrageszahlbar. Sevenbits IT Solutions e.U. behält sich das Recht vor, Werbung

abweichend zur Vereinbarung über die Laufzeit erst nach vollständigemZahlungseingang zu veröffentlichen. Bei Ermächtigung zum Einzug

durch Lastschriften gewährt Sevenbits IT Solutions e.U. 3 % Skonto. DieseSonderkondition gilt nicht für die vereinbarte Bezahlung der Rechnungssumme in

Teilbeträgen. Sofern die Bezahlung derRechnungssumme in Teilbeträgen vereinbart ist, werden bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur

eines Teilbetrages, bzw.im Falle der Einzugsermächtigung bei nicht ausreichender Kontoabdeckung, sämtliche ausständigen Teilleistungen

ohneweitere Nachfristsetzung fällig. Sevenbits IT Solutions e.U. behält sich Preisänderungen vor. Gegen Forderungen von Sevenbits IT

Solutions e.U. kann nicht aufgerechnet werden.

§ 7 Abonnement

Im Abonnement gilt eine einjährige Mindestvertragslaufzeit für Online-Werbung (bei Print-Werbung gilt der Veröffentlichungs-zeitraum als

Mindestvertragsdauer). Der Veröffentlichungszeitraum wird von Sevenbits IT Solutions e.U. bestimmt. Dieser beträgt, abhängig

vomjeweiligen Produkt, 10 bis 12 Monate. Wählt der Besteller die Variante Abo2 so gilt eine Mindestvertragsdauer von zwei Jahren(bei Print-

Werbung gilt der Veröffentlichungszeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Ausgaben als Mindestvertragsdauer).Mangels rechtzeitiger

Kündigung kommt es zu einer automatischen Verlängerung um die vereinbarte Mindestvertragsdauer.Abonnements zur Veröffentlichung von

Online-Werbung verlängern sich mangels Kündigung nach Ablauf der vereinbartenMindestlaufzeit daher um die Dauer der bei Bestellung

vereinbarten Mindestlaufzeit. Bei Abonnements zur Veröffentlichungvon Print-Werbung wird die Werbeeintragung mangels Kündigung nach

Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit daher auchin der nachfolgenden bzw. in den nachfolgenden (je nach Vereinbarung) Ausgabe(n)

veröffentlicht. Erstmals ist die Kündigungdurch den Besteller mit Wirkung für das der Mindestlaufzeit nachfolgende Jahr der Veröffentlichung

bzw. bei Print-Werbungfür die erste Veröffentlichung nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit möglich. Die Kündigung hat mittels

eingeschriebenen Briefes unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von acht Wochen zum Ende jedes jeweiligen Vertragjahres (beginnend

abdem Tag der Auftragsunterzeichnung) zu erfolgen. Sevenbits IT Solutions e.U. ist berechtigt, das Abonnement unter Einhaltung einer

dreimonatigen Frist zum Ende eines jeden Kalenderquartals zu beenden. Der Abonnementpreis wird entsprechend der Entwicklung desvon

der Statistik Österreich verlautbarten Verbraucherindex 2010 (VPI 2010) oder des an seine Stelle tretenden Index jährlicherhöht, wobei der

durchschnittliche Indexwert des Kalenderjahres in dem der Auftrag erteilt wurde als Basiswert heranzuzie-hen ist. Darüber hinaus sind

Preiserhöhungen generell bei Erhöhungen der Selbstkosten (z.B. Ansteigen der Materialkosten,Lohnkosten, etc.) auch während der Laufzeit

des Abonnements möglich.

§ 8 Verantwortlichkeit für Werbeinhalte

Der Besteller gewährleistet, dass die Inhalte seiner Werbung (dazu zählen auch die bestellten Stichwörter für die Online-Suche und die

durch den Besteller bereitgestellten Musik- und Sounddateien) und die bestellten Zeileneinträge nicht rechts- oder sittenwidrig sind oder

sonst die Rechte oder berechtigten Interessen Dritter verletzen. Der Besteller gewährleistet zudem, dasser über sämtliche erforderlichen

Nutzungs- und Bearbeitungsrechte sowie über das Recht zur Veröffentlichung von sämtlichenUnterlagen, einschließlich Logos, Marken,

Firmenbezeichnungen, Schriftzüge und Bilder, die der Besteller Sevenbits IT Solutions e.U. für die Werbeeintragung zur Verfügung stellt

oder, die Sevenbits IT Solutions e.U. auftragsgemäß verwendet, verfügt. Er bestätigt, dass er HEROLD fürSchäden aufgrund rechts- oder

sittenwidriger Inhalte sowie bei Ansprüchen Dritter schad- und klaglos hält. Sollte begründeterVerdacht bestehen, dass die Inhalte rechts-

oder sittenwidrig sind oder den berechtigten Interessen Dritter entgegenstehen,ist Sevenbits IT Solutions e.U. berechtigt, die Inhalte

unverzüglich zu beseitigen oder entsprechend abzuändern. Einer Anzeige an den Kundenoder einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht.

Der Besteller hat den für die Wartung der Werbeinhalte bereitgestelltenOnline-Zugang vor unberechtigten Zugriffen Dritter zu schützen.

§ 9 Gewährleistung und Schadenersatz

Mängel (Schreibfehler, Darstellungsmängel, etc.) sind Sevenbits IT Solutions e.U. unverzüglich nach Bereitstellung des Bürstenabzuges

anzu-zeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Veröffentlichung der Werbeeintragung. HEROLD wird bei Vorliegen von

Mängeln eine Richtigstellung der Werbeeintragung vornehmen. Sollte eine Richtigstellung nicht möglich oder tunlichsein, was insbesondere

bei Print-Werbeeintragungen der Fall ist, beschränken sich die Gewährleistungsrechte des Auftrag-nehmers auf eine entsprechende

Minderung des Auftragswertes, vorausgesetzt der Mangel hat eine grobe Beeinträchtigungdes Werbewertes zur Folge.

Schadenersatzansprüche sind binnen sechs Monaten ab Veröffentlichung der Werbeeintragung,bei sonstigem Ausschluss, schriftlich

geltend zu machen. Sevenbits IT Solutions e.U. haftet für Schäden, die von Sevenbits IT Solutions e.U. nachweislich vorsätzlich oder grob

fahrlässig verschuldet wurden; eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Eine Haftungfür Folgeschäden, insbesondere für

entgangenen Gewinn, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Weiters ist die Höhe des Scha-denersatzanspruches mit der Höhe des

Auftragswertes beschränkt. Sevenbits IT Solutions e.U. kann nicht für allfällige Offline-Zeiten verantwortlich gemacht werden, es sei denn

die daraus resultierende Nichtverfügbarkeit der Online-Werbung würde durch Sevenbits IT Solutions e.U. vorsätzlich oder grob fahrlässig

verschuldet. Sevenbits IT Solutions e.U. ist nicht für eine Verwendung von Werbeblockern durch Nutzer desInternet verantwortlich. Der

Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Sevenbits IT Solutions e.U. keine Verantwortung für die technisch einwandfreieAbwicklung von Telefonaten

über eine im Rahmen des Kundenzählerprogramms zugeteilte Rufnummer oder eine für das Kun-denzählerprogramm verwendete

Durchwahl des Kunden trägt. Eine Haftung von Sevenbits IT Solutions e.U. für allfällige Ausfälle und Störungen,insbesondere jene des

Kommunikationsnetzes, ist daher ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 10 Zustimmungserklärung Datenschutz- und Telekommunikationsgesetz

Mit Auftragserteilung erklärt sich der Besteller gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 2 DSG 2000 einverstanden, dass die am Be-stellschein angegebenen

Kundendaten erfasst und für Werbe- und Marketingzwecke von Sevenbits IT Solutions e.U. verwendet werden.Der Besteller erklärt sich mit

der Angabe seiner Telefonnummer und seiner elektronischen Postadresse ausdrücklicheinverstanden, von Sevenbits IT Solutions e.U.

Telefonanrufe und elektronische Post zu Werbe- und Marketingzwecken zu erhalten. DieseZustimmungserklärungen können jederzeit

widerrufen werden und sind mangels Widerruf auch über das Vertrags-verhältnis hinaus wirksam. Der Auftraggeber ermächtigt Sevenbits IT

Solutions e.U. und die Firma CLOUDSTONE KG, Josefsteig 31A,3400 Klosterneuburg zur Veröffentlichung von Firmendaten (Adresse,

Telefonnummer, Firmenname, URL auf HEROLD.at Detaileintrag) auf Google Maps.

§ 11 Sonstiges

Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Geltung der rest-lichen

Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die ersterernach deren Sinn und

Zweck rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Es gilt österreichisches Recht. AusschließlicherGerichtstand ist für beide Teile das

sachlich zuständige Gericht Klagenfur.Spezielle Bedingungen für die Produktion und Bereitstellung von 360° Bildern, Diashows und Videos

(das „Werbematerial“):Die Produktion des Werbematerials erfolgt auf Bestellung durch von Sevenbits IT Solutions e.U. eingesetzte

Dienstleister binnen drei Monatenab Auftragserteilung. Sollte es der Besteller verabsäumen, binnen 20 Tagen ab Bestellung einen

Produktionstermin zu ver-einbaren oder den vereinbarten Produktionstermin nicht einhalten, hat dieser die der Produktionsfirma

entstandenen Kostenzu ersetzen sowie eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von EUR 150,00 zu leisten. Sevenbits IT Solutions e.U. ist in

diesem Fall berechtigt,standardisiertes Werbematerial mit den Kontaktinformationen des Bestellers zu veröffentlichen. Der Besteller ist

berechtigt,einen weiteren Produktionstermin binnen 30 Tagen nach dem versäumten Termin zu vereinbaren, anderenfalls eine Änderungdes

standardisierten Werbematerials nicht mehr möglich ist. Nach Bereitstellung des Werbematerials gilt dieses binnen fünfWerktagen als

abgenommen, sofern innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelanzeige (Post, Fax oder E-Mail an das Sevenbits IT Solutions e.U.

Kundenservice) erfolgt. In diesem Fall wird das Werbematerial in der gelieferten Form veröffentlicht und Gewährleis-tungs- und

Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. In Abweichung zu § 4 ist eine kostenlose Änderung nicht möglich.Die Bereitstellung des

Werbematerials erfolgt durch Sevenbits IT Solutions e.U. in dem vom Besteller in Auftrag gegebenen Werbmedium für dieDauer der

Werbeeinschaltung, längstens jedoch für die Dauer von einem Jahr ab erstmaliger Veröffentlichung des Werbema-terials im jeweiligen

Werbemedium. Der Besteller ist nicht berechtigt, das Werbematerial für andere Zwecke zu verwenden,dieses zu verändern oder über

andere Werbeformen zugänglich zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, das Werbe-material für die Dauer der Bereitstellung im

Sevenbits IT Solutions e.U. Werbemedium auch auf seiner eigenen Website bereitzustellen. Jedeandere Verwendung des Werbematerials,

oder Teilen davon, ist ausdrücklich untersagt. Der Besteller nimmt zur Kenntnis,dass sämtliche Urheberrechte am Werbematerial sowie an

den Bestandteilen des Werbmaterials (Slogans, Schriftzüge, Musik,etc.), die nicht vom Besteller bereitgestellt wurden, HEROLD bzw.

dessen Dienstleister zustehen und der Besteller nur zurNutzung im Rahmen dieser AGB berechtigt ist. Durch den Erwerb einer Videolizenz

wird dem Besteller davon abweichendeine zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht ausschließliche, Werknutzungsbewilligung zur

Veröffentlichung, Bearbeitungund Vervielfältigung des Videos für eigene Zwecke eingeräumt. HEROLD ist berechtigt, an einer geeigneten

Stelle einenHinweis auf seine Urheberschaft bzw. die Urheberschaft des Dienstleisters anzubringen. Urheberrechtshinweise dürfen

vomBesteller nicht entfernt werden. Der Besteller nimmt weiters zur Kenntnis, dass die von Sevenbits IT Solutions e.U. oder dem

Dienstleister für die Produktion des Werbematerials verwendeten Bestandteile (Slogans, Schriftzüge, Musik, Look and Feel, etc.) auch für

Dritteverwendet werden. Der Besteller hat kein Recht auf eine exklusive Verwendung von Bestandteilen für Zwecke des Bestellers.Bei

Bereitstellung von Inhalten durch den Besteller für die Produktion des Werbematerials garantiert der Besteller, dass erberechtigt ist, die

Inhalte zu verwenden, insbesondere diese zu veröffentlichen, und mit der Verwendung durch den Bestelleroder durch Sevenbits IT Solutions

e.U. bzw. dessen Dienstleister keine Rechte Dritter verletzt werden. Dies gilt auch für die zum Zwecke derProduktion des Werbematerials

abgelichteten Inhalte, wie zB. Personen, Gegenstände, Marken, etc. Es gilt § 8 dieser AGB. Sevenbits IT Solutions e.U. und der

Dienstleister, der mit der Produktion des Werbmaterials beauftragt ist, sind berechtigt, das Werbematerialzu eigenen Werbe-, Marketing- und

Promotionzwecken zu verwenden. Die §§ 1 bis 11 sind sinngemäß auf die Produktionund Bereitstellung von Werbematerial anzuwenden.

Bei einer Vereinbarung zur Bezahlung eines monatlichen Bereitstellungs-entgeltes gilt eine Mindestvertragsdauer von 12 bzw. 24 Monaten

als vereinbart. Eine ordentliche Kündigung während derMindestvertragsdauer ist nicht zulässig.Spezielle Bedingungen für den Verkauf von

HEROLD Click-Paketen einschließlich Kampagnenmangement:Die Auswahl der Internet-Portale und Suchmaschinen, die Festlegung von

Adwords sowie die Auswahl und Gestaltung desAnzeigentextes obliegt HEROLD. Eine bestimmte Reihung bzw. Platzierung von Anzeigen

kann nicht gewährleistet werden.Ebenso kann ein Ausschluss von Mitbewerbern nicht vereinbart werden. Die Erreichung eines bestimmten

Geschäftserfolgesdes Bestellers wird nicht geschuldet ist daher nicht Gegenstand der Vereinbarung mit dem Besteller. Für eine optimale

Festle-gung von Suchbegriffen und Gestaltung des Anzeigentextes ist die Bereitstellung von Inhalten durch den Besteller erforderlich.Der

Besteller hat Sevenbits IT Solutions e.U. daher über erstmaliges Verlangen alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen

Unterlagenrechtzeitig vorzulegen und Sevenbits IT Solutions e.U. alle Informationen zu erteilen, die für eine Ausführung des Auftrages von

Bedeutungsein können. Für die Bereitstellung von Inhalten durch den Besteller gilt § 8 dieser AGB sinngemäß. Sevenbits IT Solutions e.U.

behält sich Preisänderungen vor. Während eines bestehenden Auftrages sind Preiserhöhungen möglich, wenn die Kosten für eine

Anzeigenkampagne während des Auftrages angehoben werden. In diesem Fall ist der Besteller zu einer entsprechenden Nachzah-lung

verpflichtet. Wählt der Besteller die Option Dauerauftrag, wiederholt sich der Auftrag (im Ausmaß des bestellten Click-Volumens) auf

unbestimmte Dauer. Nachdem 80% des bestellten Click-Volumens verbraucht wurden, wird der Besteller pere-Mail an die von ihm bekannt

gegebene e-Mail Adresse benachrichtigt und ist berechtigt, einer Wiederholung des Auftragsbinnen einer Frist von fünf Werktagen ab

Zugang der Benachrichtigung schriftlich zu widersprechen. Sevenbits IT Solutions e.U. ist berechtigt, den Dauerauftrag jederzeit mit Wirkung

zum Zeitpunkt des Verbrauchs des zuletzt in Auftrag gegebenen Click-Volumensschriftlich (auch per e-Mail möglich) zu beenden. Für

allfällige Leistungsstörungen des Betreibers des Internet-Portals, aufdem die Anzeige veröffentlicht wird, kann Sevenbits IT Solutions e.U.

nicht verantwortlich gemacht werden. Insbesondere hat HEROLD allfällige Offline-Zeiten nicht zu vertreten. Die § 1 bis 11 sind sinngemäß

auf den Verkauf von HEROLD Click-Paketen einschließlichKampagnenmanagement anzuwenden.BewertungsfunktionDer Besteller erklärt

sich mit Unterzeichnung des Bestellscheins einverstanden, dass seine Werbeeintragung in das Sevenbits IT Solutions e.U.